Leder, Latex und das Gesetz

Mit Safeword und StGB durchs Liebes-Labyrinth.
Ob Dom, Sub oder Switch: Viele fragen sich heimlich im Schlafzimmer, im Studio
oder vorm nächsten Fetisch-Event werde ich strafrechtlich ein Problem, wenn
ich BDSM lebe, erlebe und auslebe? Die Antwort findest du hier, mit Paragrafen,
Schlagfertigkeit und Entwarnung (unter gewissen Bedingungen):

Was sagt das Gesetz zur Lust mit Hieb und Stich?

  • Einvernehmlichkeit ist das Zauberwort!

    • Solange alle Beteiligten freiwillig zustimmen, ist BDSM in Deutschland
      grundsätzlich nicht strafbar

  • Der Gesetzgeber schaut vor allem dann kritisch, wenn jemand ohne
    Einverständnis agiert. Das betrifft zum Beispiel §223 StGB (Körperverletzung),
    §177 StGB (Sexuelle Nötigung), §239 StGB (Freiheitsberaubung)
    all das ist ohne vorheriges und dauerhaftes „Ja!“ ein klarer Fall für die Justiz

Wann wird’s kritisch?

  • Wenn keine Zustimmung vorliegt: Schon ein unfreiwilliger Klaps kann
    dich in Schwierigkeiten bringen.

  • Wenn die Einwilligung problematisch ist: Die Einwilligung muss zu jeder
    Zeit bestehen, darf nicht durch Zwang, Drohung oder Irrtum beeinflusst
    sein und kann jederzeit widerrufen werden.

  • Gute Sitten und Gesundheit: Laut §228 StGB gilt die Einwilligung nur,
    wenn die Tat nicht gegen die sogenannten „guten Sitten“ verstößt.
    Das wird heikel, wenn du jemanden ernsthaft verletzt: „Striemen ja,
    dauerhafte Schäden nein“.

Der Bundesgerichtshof urteilt: Erst wenn eine konkrete Lebensgefahr
besteht, ist die Grenze zum Strafbaren überschritten – Peitsche ja,
Lebensgefahr nein.

Risiken, über die du Bescheid wissen solltest:

  • Gefährliche oder bleibende Verletzungen: Wer beim Spielversehen wichtige
    Grenzen überschreitet (z. B. schwere Körperverletzung, dauerhafte Schäden),
    landet trotz Einwilligung vor Gericht.

  • Dokumentation & Öffentlichkeit: Pornografische Aufnahmen dürfen nur mit
    Einwilligung aller Beteiligten gemacht und geteilt werden. Öffentliches Ausleben
    von BDSM ist ebenfalls tabu, sobald Dritte unfreiwillig Zeugen werden.

  • Jugendschutz: BDSM und Minderjährige. Ein absolutes No-Go.
    Auch als Zuschauer, und sei es nur digital.

Wie kannst du dich absichern?

  • Vorher reden, klare Grenzen stecken
    (am besten auch schriftlich).

  • Safeword vereinbare, damit ist stets gewährleistet,
    dass alles sofort gestoppt werden kann.

  • Nichts riskieren, was zu schweren oder bleibenden Gesundheitsschäden
    führen könnte.

  • Aufnahmen, Fotos und Videos nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller Beteiligten
    und niemals weitergeben, wenn jemand das nicht explizit erlaubt hat.

Ironische Moral von der Geschichte
BDSM ist in Deutschland kein Kriminalfall, solange du auf Konsens achtest, die Finger
von Minderjährigen lässt, niemanden gefährlich verletzt und das Schlafzimmer privater
hält als die Steuererklärung. Der Gesetzgeber sagt: „Tu, was du willst, aber weiß, was
du tust!“
Dein bester Schutz ist und bleibt offene Kommunikation und vielleicht ein
unterschriebenes Safeword auf einem Notizzettel für besonders vorsichtige Naturen.

Mit Sinn, Verstand und Safeword bist du juristisch ziemlich auf der sicheren Seite!
In diesem Sinne